Kündigungsschutzklage München · Arbeitsrecht

Kündigung erhalten?
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Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese wirksam ist? Ab Zugang der Kündigung läuft eine 3-Wochen-Frist — danach ist in aller Regel keine Gegenwehr mehr möglich. Wir prüfen Ihren Fall sofort und setzen Ihre Rechte durch.

Klagefrist
21

Tage ab Zugang der Kündigung

Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.

Kündigungsschutzklage München — was Sie wissen müssen

Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist ein formeller Akt mit strengen gesetzlichen Anforderungen. Viele Kündigungen, die auf den ersten Blick korrekt wirken, sind bei genauer Prüfung unwirksam — wegen fehlerhafter Sozialauswahl, fehlender Betriebsratsbeteiligung, unzureichender Begründung oder formaler Mängel.

Mit der Kündigungsschutzklage München können wir vor dem Arbeitsgericht München feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Das Ziel: Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

Die ersten Schritte nach Erhalt der Kündigung

Wie Sie in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung reagieren, hat oft direkten Einfluss auf Ihre Erfolgsaussichten. Diese Schritte sollten Sie beachten:

  • Umschlag mit Poststempel oder Zugangsdatum aufbewahren — er belegt den Fristbeginn
  • Die Kündigung nicht unterschreiben oder als „erhalten und akzeptiert" quittieren
  • Zugangsdatum notieren und die 3-Wochen-Frist im Kalender markieren
  • Keine Zusagen gegenüber dem Arbeitgeber machen, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben
  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und etwaige Abmahnungen zusammenstellen
  • Zeitnah anwaltlichen Rat einholen — die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Beratungsbeginn

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Folgende Gründe führen häufig zur Unwirksamkeit einer Kündigung:

  • Fehlerhafte oder fehlende Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1 Abs. 3 KSchG)
  • Kein ausreichender Kündigungsgrund (verhaltensbedingt, personenbedingt, § 1 Abs. 2 KSchG)
  • Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß angehört (§ 102 BetrVG)
  • Formfehler (fehlende Schriftform, falscher Unterzeichner)
  • Kündigung in der Probezeit trotz Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft)
  • Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder)
  • Kündigung während Elternzeit oder Mutterschutz

Was bedeutet Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 KSchG unter mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen auswählen, der die Kündigung sozial am ehesten verkraften kann. Maßgeblich sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung. Wird ein sozial schutzwürdigerer Kollege übersehen, ist die Kündigung angreifbar — dieser Fehler kommt in der Praxis überraschend häufig vor.

Wichtig: 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert grundsätzlich das Recht, die Unwirksamkeit geltend zu machen — selbst wenn die Kündigung offensichtlich rechtswidrig war. Nur in engen Ausnahmefällen lässt § 5 KSchG eine nachträgliche Zulassung der Klage zu.

Ordentliche und fristlose Kündigung im Unterschied

Die meisten Kündigungen sind ordentliche Kündigungen mit gesetzlicher oder vertraglicher Frist (§ 622 BGB). Daneben gibt es die fristlose (außerordentliche) Kündigung nach § 626 BGB, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet — sie ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Frist unzumutbar macht. Auch fristlose Kündigungen sind häufig angreifbar, etwa weil die Zwei-Wochen-Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten wurde. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Fristlose Kündigung erhalten — was tun?

Ablauf der Kündigungsschutzklage

1

Ersteinschätzung

Wir prüfen die Kündigung auf Wirksamkeit, analysieren Fristen und besprechen Ihre Optionen — unverbindlich.

2

Klageerhebung

Wir reichen fristgerecht die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht München ein. Dabei prüfen wir gleichzeitig alle weiteren Ansprüche (Lohn, Zeugnis, Urlaubsabgeltung).

3

Gütetermin

Das Arbeitsgericht lädt zu einem Gütetermin. Oft wird hier ein Vergleich — häufig mit Abfindung — geschlossen. Wir verhandeln konsequent für Ihr optimales Ergebnis.

4

Hauptverhandlung (falls kein Vergleich)

Kommt kein Vergleich zustande, vertreten wir Sie im Kammertermin und streiten für Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung oder eine höhere Abfindung.

Abfindung bei Kündigung: Was ist realistisch?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auf eine Abfindung, um das Verfahren zu beenden.

Als Faustformel gilt häufig: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € brutto Monatsgehalt ergäbe das rechnerisch rund 20.000 €. In der Praxis sind höhere Abfindungen möglich — insbesondere bei schwachen Kündigungsgründen, langer Betriebszugehörigkeit oder besonderen persönlichen Umständen. Wir kennen die Spielräume und verhandeln für Sie.

Kündigung in der Probezeit München

Auch in der Probezeit gibt es Grenzen. Ordentliche Kündigungen sind zwar mit kurzer Frist möglich, unwirksam sind sie aber trotzdem, wenn:

Ausführliche Informationen zu Fristen, verbleibendem Kündigungsschutz und Ihren Optionen finden Sie auf unserer Seite Kündigung in der Probezeit.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach der Kündigung

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung droht in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), da Sie die Beendigung nicht selbst herbeigeführt haben. Anders sieht es aus, wenn Sie im Zusammenhang mit der Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst kündigen — hier kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen drohen. Melden Sie sich unabhängig davon spätestens drei Tage nach Kenntnis der Beendigung arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kündigung Arbeitsrecht München — FAQ

Was bedeutet „Zugang" der Kündigung genau?

Die Kündigung gilt als zugegangen, sobald sie in Ihren Machtbereich gelangt und Sie unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen können — also z. B. wenn der Brief in Ihren Briefkasten eingeworfen wird. Der genaue Zugangszeitpunkt ist entscheidend für den Fristbeginn.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Die Kündigung gilt dann als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. In Ausnahmefällen (§ 5 KSchG) ist eine nachträgliche Zulassung der Klage möglich, etwa wenn Sie ohne Verschulden an der Klageerhebung gehindert waren. Auch dann ist schnelles Handeln erforderlich.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz für mich?

Das KSchG gilt für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind und in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten arbeiten. Auch außerhalb des KSchG kann eine Kündigung unwirksam sein — wir prüfen alle Ansätze.

Muss ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn ich gekündigt wurde?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist ein eigenständiges Angebot des Arbeitgebers. Unterschreiben Sie nichts, ohne es prüfen zu lassen — ein Aufhebungsvertrag kann u. a. zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und Ihre Abfindung schmälern.

Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

In der Regel nicht — bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung haben Sie die Beendigung nicht selbst verschuldet. Eine Sperrzeit droht vor allem, wenn Sie zusätzlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst kündigen. Melden Sie sich dennoch rechtzeitig arbeitssuchend.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?

Bei der ordentlichen Kündigung gilt die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB). Die fristlose Kündigung nach § 626 BGB beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ist aber nur bei einem schwerwiegenden wichtigen Grund zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis ausgesprochen werden. Beide Formen sind häufig rechtlich angreifbar.

Was kostet ein Anwalt für Kündigungsschutzklage München?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (i. d. R. 3 Bruttomonatsgehälter) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Kosten — wir helfen Ihnen bei der Deckungsanfrage.

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