Arbeitszeugnis · Zeugnisberichtigung München

Schlechtes Zeugnis?
Ihr Recht auf Berichtigung.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen. Viele Zeugnisse enthalten versteckte Negativformulierungen oder fehlerhafte Bewertungen. Wir lesen zwischen den Zeilen — und setzen Ihr Recht durch.

Was wir prüfen

  • Vollständigkeit und formelle Anforderungen
  • Versteckte Negativformulierungen (Geheimcodes)
  • Korrekte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
  • Richtige Schlussbewertung und Danksatz
  • Fehlende Aufgabenbeschreibung oder Beförderungen
  • Datum und Bezugszeitraum

Ihr Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren — gleichzeitig muss es wahrheitsgemäß sein.

Aus dieser Spannung entstehen in der Praxis sogenannte Zeugnisgeheimcodes: Formulierungen, die für Personaler eindeutig negativ klingen, für Außenstehende aber harmlos wirken.

Häufige Geheimcodes im Arbeitszeugnis

FormulierungTatsächliche Bedeutung
„Er bemühte sich, die Aufgaben zu erfüllen"Hat die Aufgaben nicht erfüllt
„Zeigte Verständnis für seine Aufgaben"Hat die Aufgaben nicht bewältigt
„War stets bemüht"Leistung war unterdurchschnittlich
Fehlender DanksatzKein gutes Einvernehmen
„Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute"Keine guten Wünsche für weiteren beruflichen Erfolg
„Er erledigte alle Aufgaben mit Fleiß und Interesse"Kein Erfolg — nur Bemühung

Wann können Sie Berichtigung verlangen?

  • Das Zeugnis enthält versteckte Negativformulierungen
  • Die Leistungsbeurteilung entspricht nicht Ihren tatsächlichen Leistungen
  • Der Danksatz oder Schlussabsatz fehlt oder ist negativ
  • Wichtige Tätigkeiten, Projekte oder Beförderungen fehlen
  • Das Zeugnis ist formal fehlerhaft (falsches Datum, falsche Bezeichnung)
  • Der Beurteilungszeitraum stimmt nicht
Verjährung des Zeugnisanspruchs

Der Anspruch auf Zeugniserteilung oder -berichtigung verjährt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). In manchen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen gelten kürzere Ausschlussfristen. Handeln Sie deshalb nicht zu lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

So setzen wir Ihr Recht durch

Wir analysieren Ihr Zeugnis vollständig, identifizieren alle problematischen Formulierungen und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Entwurf für das berichtigte Zeugnis. Diesen fordern wir beim Arbeitgeber ein — zunächst außergerichtlich, notfalls vor dem Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber zur Ausstellung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses verurteilen. Bei hartnäckiger Verweigerung droht dem Arbeitgeber ein Zwangsgeld.

Häufige Fragen

Arbeitszeugnis — FAQ

Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ja — bei berechtigtem Interesse, z. B. bei einem internen Stellenwechsel, einer längeren Freistellung oder wenn der Vorgesetzte wechselt. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus § 109 GewO in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis?

Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zur Person, Dauer und Art der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten — und ist für die meisten Bewerbungen relevant. Auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht immer dann ein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis längere Zeit bestanden hat.

Muss der Arbeitgeber meinen Zeugnisformulierungsvorschlag übernehmen?

Nein. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Zeugnis selbst zu formulieren. Er muss dabei aber die Grundsätze des Zeugnisrechts einhalten. Wir prüfen, ob die Formulierungen dem entsprechen, und fordern Korrekturen ein, wo er dagegen verstößt.

Was kostet die Prüfung meines Arbeitszeugnisses?

Bei weiterer Vertretung richten sich die Kosten nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig auch Zeugnisstreitigkeiten.

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