Was tun nach einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer unvorbereitet. Diese Schritte sollten Sie in den ersten Tagen unternehmen, um Ihre Rechte und Ihr Arbeitslosengeld zu sichern.

Fristlose Kündigung — was bedeutet das?

Bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung nach § 626 BGB endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Voraussetzung ist ein „wichtiger Grund", der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Frist fortzusetzen — etwa ein schwerwiegender Vertrauensbruch. Die Hürden dafür sind hoch: Viele fristlose Kündigungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.

Die ersten Schritte nach Erhalt

1

Ruhe bewahren und Kündigung sichern

Notieren Sie das Datum des Zugangs genau — es ist der Startpunkt aller Fristen. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und den Briefumschlag auf.

2

Sofort arbeitssuchend melden

Melden Sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung, persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend — unabhängig davon, ob Sie die Kündigung anfechten wollen. Wer das versäumt, riskiert eine eigene Sperrzeit wegen verspäteter Meldung.

3

Anwaltliche Prüfung einholen

Lassen Sie zeitnah prüfen, ob ein wichtiger Grund tatsächlich vorlag und ob Formvorschriften eingehalten wurden — viele fristlose Kündigungen sind angreifbar.

4

Fristgerecht Klage erheben

Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt die 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — selbst wenn kein wichtiger Grund vorlag.

Wichtig: Doppelte Frist im Blick behalten

Sowohl die Meldung bei der Agentur für Arbeit (3 Tage) als auch die Klagefrist (3 Wochen) laufen unabhängig voneinander. Versäumen Sie eine davon, drohen finanzielle Nachteile — unabhängig vom Ausgang der jeweils anderen Frist.

Wirkt sich die fristlose Kündigung auf das Arbeitslosengeld aus?

Eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers führt für sich genommen nicht automatisch zu einer Sperrzeit — anders als bei einer Eigenkündigung. Allerdings prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob Sie durch eigenes Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben haben. Eine anwaltliche Einschätzung vorab hilft, das Risiko realistisch einzuschätzen.

Häufige Fragen

Fristlose Kündigung — FAQ

Muss ich die fristlose Kündigung sofort akzeptieren?

Nein. Eine fristlose Kündigung muss vom Arbeitgeber gerichtlich gerechtfertigt werden können. Viele halten der Prüfung durch ein Arbeitsgericht nicht stand.

Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld?

In der Regel ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Sperrzeit droht vor allem dann, wenn Sie die Kündigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten verursacht haben.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung — unabhängig davon, ob die Kündigung fristlos oder ordentlich ausgesprochen wurde.

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