Systematische Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte sind keine private Angelegenheit, sondern eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Wir beraten vertraulich, sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche durch.
Als Mobbing gilt rechtlich das systematische, fortgesetzte Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren über einen längeren Zeitraum — im Unterschied zu einem einzelnen, wenn auch heftigen Konflikt. Geht das Mobbing von Vorgesetzten aus, spricht man auch von „Bossing". Beide Formen können erhebliche gesundheitliche und berufliche Folgen haben.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen — das umfasst auch psychische Belastungen durch Mobbing. Diese Fürsorgepflicht gilt unabhängig davon, ob das Mobbing von Vorgesetzten, Kollegen oder sogar von Dritten ausgeht: Erfährt der Arbeitgeber davon und schreitet nicht ein, verletzt er seine Pflichten und haftet möglicherweise selbst.
Da Mobbing oft schwer nachweisbar ist, empfehlen wir von Beginn an eine lückenlose Dokumentation: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, genauer Vorfall, Zeugen sowie alle relevanten E-Mails, Chatnachrichten oder Notizen. Diese Dokumentation ist im Streitfall häufig entscheidend.
Wir wissen, wie belastend Mobbing-Situationen sind — rechtlich wie persönlich. Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden, welche Schritte als Nächstes folgen.
Wir hören uns Ihre Situation an und ordnen sie rechtlich ein — ohne Verpflichtung.
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.
Wir fordern den Arbeitgeber schriftlich zum Einschreiten auf — ggf. gestützt auf das Beschwerderecht nach § 13 AGG.
Wenn nötig, setzen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich durch oder verhandeln eine einvernehmliche, finanziell abgesicherte Trennung.
Entscheidend ist ein systematisches, über einen längeren Zeitraum wiederholtes Verhalten mit dem Ziel oder der Wirkung, Sie auszugrenzen oder zu schikanieren — ein einzelner Streit reicht in der Regel nicht aus.
In schweren Fällen, in denen der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht einschreitet, kann eine außerordentliche Eigenkündigung mit Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Das ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Zeugen helfen erheblich, sind aber nicht zwingend erforderlich. Eine lückenlose schriftliche Dokumentation sowie ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Folgen sind ebenfalls wichtige Beweismittel.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig vollständig.
Unverbindlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.